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HERZLICH WILLKOMMEN

Die Tarifgemeinschaft wurde 1986 zur Wahrung der gemeinschaftlichen wirtschaftlichen und sozialen Belange der Anwaltschaft in ihrer Funktion als Arbeitgeber gegründet. Durch den Abschluss von Tarifverträgen für Angestellte in Rechtsanwaltsbüros sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Schaffung von sozialen Mindeststandards durch Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen,
  • Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen z.B. bei der Arbeitszeit und beim Urlaub,
  • Vermeidung individueller Konflikte in den Büros, die das Verhältnis untereinander belasten können, durch klare Formulierungen im Tarifvertrag,
  • Bei Neueinstellungen muss nicht mit jedem Beschäftigten ein individueller Arbeitsvertrag ausgehandelt werden, in dem u.U. die Regelung wichtiger Punkte übersehen wird, sondern beide Seiten verfügen über eine Orientierung in Gestalt des Manteltarifvertrags und des Gehaltstarifvertrags.


Die Tarifgemeinschaft Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat seit 1988 mit der Gewerkschaft HBV und jetzt mit ver.di Tarifverträge für die Angestellten in Rechtsanwaltsbüros in Hamburg abgeschlossen. Den Manteltarifvertrag und den aktuellen Gehaltstarifvertrag finden sie hier.

Erfahrungsgemäß richten sich nicht nur die Mitglieder der Tarifgemeinschaft nach den Tarifverträgen, sondern diese haben eine Orientierungsfunktion für zahlreiche Rechtsanwaltsbüros nicht nur in Hamburg, wie immer wieder Anfragen belegen.

Durch eine Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft kann unmittelbar auf die Tarifabschlüsse Einfluss genommen werden, da jedes Verhandlungsergebnis durch die Mitgliederversammlung angenommen werden muss.

Der finanzielle Aufwand ist mit einem Jahresbeitrag von 5,00 € (bei mehr als drei Mitgliedern aus einer Sozietät höchstens 15,00 €) überschaubar.

Die Satzung und den Aufnahmeantrag finden Sie hier.